Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §6 Z1;Rechtssatz
Bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gilt nach der Judikatur die Vermutung, daß die (gegebenenfalls um die AfA verminderten) Anschaffungskosten dem Teilwert entsprechen, weil von einem Kaufmann angenommen werden kann, daß er
- Fehlmaßnahmen ausgenommen - grundsätzlich nicht mehr für ein Wirtschaftsgut aufwendet, als dieses für seinen Betrieb tatsächlich wert ist. Der Nachweis des niedrigeren Teilwertes obliegt dem die Teilwertabschreibung vornehmenden Unternehmer (Hinweis E 13.2.1959, 1711/57; E 14.10.1981, 13/1814/79; E 18.1.1984, 82/13/0173; E 18.12.1990, 89/14/0091, 0092).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130228.X09Im RIS seit
14.01.2002