RS Vwgh 1992/4/29 90/13/0228

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z1;
EStG 1972 §6 Z2;

Rechtssatz

Bei Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens gilt nach der Judikatur die Vermutung, daß die (gegebenenfalls um die AfA verminderten) Anschaffungskosten dem Teilwert entsprechen, weil von einem Kaufmann angenommen werden kann, daß er

- Fehlmaßnahmen ausgenommen - grundsätzlich nicht mehr für ein Wirtschaftsgut aufwendet, als dieses für seinen Betrieb tatsächlich wert ist. Der Nachweis des niedrigeren Teilwertes obliegt dem die Teilwertabschreibung vornehmenden Unternehmer (Hinweis E 13.2.1959, 1711/57; E 14.10.1981, 13/1814/79; E 18.1.1984, 82/13/0173; E 18.12.1990, 89/14/0091, 0092).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130228.X09

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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