RS Vwgh 1992/4/29 90/13/0292

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.04.1992
beobachten
merken

Index

21/01 Handelsrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z2;
HGB §336;
HGB §337;

Rechtssatz

Das Beteiligungsausmaß an einer Mitunternehmerschaft ergibt sich nur aus dem Verhältnis der einzelnen Mitunternehmeranteile zueinander. Die belBeh hat demnach zutreffend zunächst den Verlustanteil des echten stillen Gesellschafters der AbgPfl (GmbH) ausgeschieden. Nach der Ausscheidung dieses Anteiles des echten stillen Gesellschafters ergibt sich erst der Gewinn (Verlust), der auf die einzelnen Mitunternehmer (einschließlich der Abgabepflichtige) aufzuteilen ist (Verteilungsbetrag).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130292.X07

Im RIS seit

07.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten