RS Vwgh 1992/4/29 90/13/0228

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Veröffentlicht am 29.04.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z2;

Rechtssatz

Die Verlustlage einer Gesellschaft allein kann den Teilwert der Beteiligung an ihr noch nicht ausreichend bestimmen; zur Verlustabdeckung gewährte Zuschüsse des Gesellschaftsunternehmens sind daher von der Aktivierungspflicht betroffen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130228.X03

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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