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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §6 Z2;Rechtssatz
Die Verlustlage einer Gesellschaft allein kann den Teilwert der Beteiligung an ihr noch nicht ausreichend bestimmen; zur Verlustabdeckung gewährte Zuschüsse des Gesellschaftsunternehmens sind daher von der Aktivierungspflicht betroffen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130228.X03Im RIS seit
14.01.2002