Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
BAO §115 Abs4;Rechtssatz
Ein Verstoß gegen das Prinzip von Treu und Glauben kann eintreten, wenn ein Abgabepflichtiger sein steuerliches Verhalten einer abgabenrechtlichen Rechtsauskunft entsprechend einrichtet (Hinweis E 12.4.1984, 84/15/0041). Doch kann eine aus dem Grundsatz von Treu und Glauben allenfalls folgende Bindung an eine erteilte Auskunft immer nur diejenige Behörde treffen, die die entsprechenden Auskünfte und Zusagen erteilt hat (Hinweis E 14.1.1991, 90/15/0116; E 10.6.1991, 90/15/0115).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Treu und Glauben erworbene Rechte VwRallg6/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130292.X06Im RIS seit
07.08.2001Zuletzt aktualisiert am
05.11.2010