RS Vwgh 1992/4/29 90/13/0292

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Veröffentlicht am 29.04.1992
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Index

21/01 Handelsrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6 Z2;
HGB §335;

Rechtssatz

Verluste begründen für sich allein nicht in jedem Fall eine Teilwertabschreibung, da die Ertragslage allein nicht immer den Wert einer echten stillen Beteiligung ausmacht, insbesondere dann nicht, wenn für den Beteiligungserwerb Sanierungserwartungen ausschlaggebend sind (Hinweis E 29.4.1992, 90/13/0228).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130292.X03

Im RIS seit

07.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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