RS Vwgh 1992/4/29 88/17/0184

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Veröffentlicht am 29.04.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §2 Abs3 Z3;
EStG 1972 §23 Z1;
GewStG §1 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 89/14/0049 E 30. Mai 1989 RS 3

Stammrechtssatz

Ein Betrieb ist die Zusammenfassung menschlicher Arbeitskraft und sachlicher Produktionsmittel zu einer organisatorischen Einheit. Die Bewahrung und Verbreitung einer religions-philosophischen Überzeugung kann für sich allein nicht Betrieb sein. Sie könnte nur Anlaß, Motivation oder

Zielbestimmung von Tätigkeiten sein, die einen Betrieb iSd gegebenen Definition darstellen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988170184.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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