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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §2 Abs3 Z3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/14/0049 E 30. Mai 1989 RS 3Stammrechtssatz
Ein Betrieb ist die Zusammenfassung menschlicher Arbeitskraft und sachlicher Produktionsmittel zu einer organisatorischen Einheit. Die Bewahrung und Verbreitung einer religions-philosophischen Überzeugung kann für sich allein nicht Betrieb sein. Sie könnte nur Anlaß, Motivation oder
Zielbestimmung von Tätigkeiten sein, die einen Betrieb iSd gegebenen Definition darstellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988170184.X01Im RIS seit
11.07.2001