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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §25;Rechtssatz
Für die Anerkennung der Leistungen an die Ehegattin als Betriebsausgaben ist erforderlich, daß auch die Abwicklung der "Honorarzahlungen" in einer Weise erfolgt, wie dies unter Familienfremden vorgenommen werden würde. Die bloße Tatsache, daß erst am Ende des Jahres eine Rechnung über die während des Jahres erbrachten Leistungen der Ehegattin erstellt wurde, während bis dahin nur Akontierungen erfolgten, stellt dabei jedoch für sich allein noch keinen Grund dar, den Aufwendungen die steuerliche Anerkennung zu versagen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130280.X01Im RIS seit
29.04.1992