RS Vwgh 1992/4/29 90/13/0280

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Veröffentlicht am 29.04.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §25;
EStG 1972 §4 Abs4;

Rechtssatz

Für die Anerkennung der Leistungen an die Ehegattin als Betriebsausgaben ist erforderlich, daß auch die Abwicklung der "Honorarzahlungen" in einer Weise erfolgt, wie dies unter Familienfremden vorgenommen werden würde. Die bloße Tatsache, daß erst am Ende des Jahres eine Rechnung über die während des Jahres erbrachten Leistungen der Ehegattin erstellt wurde, während bis dahin nur Akontierungen erfolgten, stellt dabei jedoch für sich allein noch keinen Grund dar, den Aufwendungen die steuerliche Anerkennung zu versagen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130280.X01

Im RIS seit

29.04.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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