RS Vwgh 1992/4/30 92/02/0108

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Veröffentlicht am 30.04.1992
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §51 Abs1;
StVO 1960 §54 Abs5 litb;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/15 90/02/0078 1

Stammrechtssatz

Nach der Absicht des Gesetzgebers soll bei Überholverboten oder Geschwindigkeitsbeschränkungen, die über eine längere Strecke gelten, ab 1 km schon von Anbeginn bzw auch bei Wiederholungszeichen mit einer Zusatztafel auf die Länge hingewiesen werden, damit sich die Verkehrsteilnehmer darauf einstellen können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020108.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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