RS Vwgh 1992/4/30 92/02/0024

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Veröffentlicht am 30.04.1992
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §24 Abs1 lita;
StVO 1960 §43 Abs1 litb Z1;

Rechtssatz

Das Auftreten von der Bevölkerung wiederholt beanstandeter Verkehrsbehinderungen im Zusammenhang mit Urlaubsreisen und Besichtigungsreisen mit Autobussen durch die Fahrgelegenheiten und Abstellgelegenheiten ortsunkundiger Buschauffeure rechtfertigt die Verordnung eines Halteverbots und Parkverbots, ausgenommen Autobusse. Die "Bevorzugung des Omnibusverkehrs" findet im Hinblick auf die Intentionen der Verordnung, dem Erfordernis der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs Rechung zu tragen, ihre Stütze

(Hinweis E VS 20.2.1986, 95/02/0223).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020024.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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