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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §82 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/02/0030Rechtssatz
Die Verletzung des "für die Sicherheit des Straßenverkehrs in Betracht kommenden" Luftraumes ist nicht als wesentliches Tatbestandselement iSd § 44a VStG in den Schuldspruch aufzunehmen, weil sich aus dem spruchgemäßen Vorwurf, einen Verkaufsstand aufgestellt zu haben, die Erfüllung dieses Tatbestandsmerkmals zweifelsfrei ergibt.
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020029.X02Im RIS seit
12.06.2001