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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §174 Abs4 lita;Rechtssatz
Die Beurteilung der Bewuchshöhe ist nicht nach einzelnen Vorwüchsen, sondern nach der durchschnittlichen Höhe der herrschenden Bestandesglieder auf der fraglichen Teilfläche vorzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991100014.X02Im RIS seit
30.04.1992Zuletzt aktualisiert am
02.11.2010