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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Vlbg 1972 §6 Abs3;Rechtssatz
Die Ansicht, wonach die geringe Breite von Grundparzellen zu Baukörpern zwinge, die in der Regel sehr lang und eher unproportioniert seien und sich nur schwer in umgebende Bebauung einfügen ließen, ist in dieser allgemeinen Form nicht zu teilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992060002.X05Im RIS seit
30.04.1992Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009