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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art144 Abs1;Rechtssatz
Auch das Befahren des Waldes einschließlich der Forststraßen mit Bergfahrrädern (Mountain-Bikes), also mit Fahrrädern, die eine geringere Geschwindigkeit als Straßenfahrräder ermöglichen, ist eine über § 33 Abs 1 ForstG hinausgehende Benützung des Waldes im Sinne des § 33 Abs 3 legcit. Der VfGH hat in seinem E 27.2.1992, B 617/91, Bedenken gegen die Regelung des § 33 Abs 3 ForstG wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz verneint, soweit sie das Befahren von Forststraßen mit Rädern betrifft (Mountain-Bikes).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992100072.X01Im RIS seit
30.04.1992