RS Vwgh 1992/4/30 91/10/0156

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Veröffentlicht am 30.04.1992
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Index

80/02 Forstrecht

Norm

ForstG 1975 §17;

Rechtssatz

Im Zuge der von § 17 ForstG 1975 vorgeschriebenen Interessenabwägung ist auch zu prüfen, ob für das Vorhaben, um das es geht, die Inanspruchnahme von Waldflächen überhaupt und bejahendenfalls im vollen Umfang erforderlich ist (Hinweis E 25.10.1978, 115/77).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991100156.X02

Im RIS seit

10.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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