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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Vlbg 1972 §6 Abs3;Rechtssatz
Es ist zu berücksichtigen, daß bei langen und schmalen Grundstücken die Errichtung mehrerer, durchaus proportionierter Objekte, die hintereinander angeordnet sind, möglich ist (sofern nicht besondere topographische Umstände vorliegen oder zB Baugrenzen bzw Baulinien festgesetzt sind).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992060002.X06Im RIS seit
30.04.1992Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009