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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauG Vlbg 1972 §6 Abs3;Rechtssatz
Ein Gebäude mit einer Breite von 5,60 m kann auch unter Berücksichtigung der erforderlichen Wandstärken Aufenthaltsräume mit zweckmäßiger Breite enthalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992060002.X04Im RIS seit
30.04.1992Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009