RS Vwgh 1992/4/30 91/10/0253

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Veröffentlicht am 30.04.1992
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L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Niederösterreich
L55053 Nationalpark Biosphärenpark Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

NatSchG NÖ 1977 §24 Abs1 Z27;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Bei § 24 Abs 1 Z 27 NÖ NatSchG handelt es sich um kein Erfolgsdelikt, sondern ein Ungehorsamsdelikt. Zur Strafbarkeit genügt fahrlässiges Verhalten. Der Täter muß, um straflos zu bleiben, seine Unschuld glaubhaft machen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991100253.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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