RS Vwgh 1992/4/30 92/10/0022

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Veröffentlicht am 30.04.1992
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Index

70/02 Schulorganisation
70/10 Schülerbeihilfen

Norm

SchBeihG 1983 §1 Abs2;
SchBeihG 1983 §1 Abs4;
SchOG 1962;

Rechtssatz

Durch den Verweis des § 1 Abs 4 SchBeihG auf österr Schulorganisationsnormen (SchOG 1962 etc) ist klargestellt, daß nur der Besuch österr Schulen den Anspruch auf Schulbeihilfen zu begründen vermag. Die Bestimmungen über ein Mindestunterrichtsausmaß treten bei einigen Schulformen als zusätzliches Erfordernis hinzu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992100022.X01

Im RIS seit

02.08.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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