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70/02 SchulorganisationNorm
SchBeihG 1983 §1 Abs2;Rechtssatz
Durch den Verweis des § 1 Abs 4 SchBeihG auf österr Schulorganisationsnormen (SchOG 1962 etc) ist klargestellt, daß nur der Besuch österr Schulen den Anspruch auf Schulbeihilfen zu begründen vermag. Die Bestimmungen über ein Mindestunterrichtsausmaß treten bei einigen Schulformen als zusätzliches Erfordernis hinzu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992100022.X01Im RIS seit
02.08.2001