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20/08 UrheberrechtNorm
UrhGNov 1980 Art2 Abs3;Rechtssatz
Art II Abs 3 UrhGNov 1980 regelt nur den Fall konkurrierender Bewerbungen um die gleiche Genehmigung zum Betrieb einer Verwertungsgesellschaft. Wird eine erteilte Betriebsgenehmigung teilweise gekündigt und soll die Betriebsgenehmigung im selben Umfang einem anderen Unternehmen erteilt werden, kommt Art II Abs 3 UrhGNov 1980 nicht zur Anwendung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991100195.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
08.07.2013