RS Vwgh 1992/4/30 91/10/0195

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Veröffentlicht am 30.04.1992
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20/08 Urheberrecht

Norm

UrhGNov 1980 Art2 Abs3;
VerwGesG 1936 §1 Abs1;
VerwGesG 1936 §4 Abs1;

Rechtssatz

Art II Abs 3 UrhGNov 1980 regelt nur den Fall konkurrierender Bewerbungen um die gleiche Genehmigung zum Betrieb einer Verwertungsgesellschaft. Wird eine erteilte Betriebsgenehmigung teilweise gekündigt und soll die Betriebsgenehmigung im selben Umfang einem anderen Unternehmen erteilt werden, kommt Art II Abs 3 UrhGNov 1980 nicht zur Anwendung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991100195.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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