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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Stmk 1968 §74;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/06/0019 92/06/0018Rechtssatz
Die Übergangsbestimmung des Art II Abs 2 Stmk BauO Nov 1988 kann insbesondere unter Berücksichtigung des § 74 Stmk BauO nur so verstanden werden, daß für Verfahren, in denen bereits ein erstinstanzlicher Bescheid erlassen wurde und die aufgrund von Berufungen anhängig sind, die Rechtslage vor der BauO Nov 1988 maßgeblich ist.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Rechtslage Rechtsgrundlage RechtsquellenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992060017.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
08.11.2010