RS Vwgh 1992/4/30 92/02/0003

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.04.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §56;
AVG §62 Abs2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/02/0004

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/06/0151 E 11. September 1986 RS 1

Stammrechtssatz

Ein mündlich verkündeter Bescheid erlangt erst durch seine niederschriftliche Beurkundung Wirksamkeit. (Hinweis auf E vom 30.9.1985, 85/10/0051)

Schlagworte

Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der Rechtswirkungen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020003.X04

Im RIS seit

03.04.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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