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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/02/0004Rechtssatz
Hatte der Besch die Absicht, mangelnde Prozeßfähigkeit bei Verkündung des Straferkenntnisses geltend zu machen, so ist der Wiedereinsetzungsantrag kein tauglicher Rechtsbehelf, weil diesfalls - mangels wirksamer Erlassung eines Bescheides - keine Frist versäumt wurde (Hinweis B 20.11.1991, 91/02/0098, 0099).
Schlagworte
Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche PersonEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992020003.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
08.11.2010