RS Vwgh 1992/4/30 92/02/0108

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Veröffentlicht am 30.04.1992
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §2 Abs1 Z15;
StVO 1960 §20 Abs2;
StVO 1960 §51 Abs1;
StVO 1960 §53 Abs1 Z17a;
StVO 1960 §99 Abs3 lita;

Rechtssatz

Ist das Hinweiszeichen "Ortstafel" gemäß § 53 Abs 1 Z 17a StVO in rechtswidriger Weise auf einer Autobahn angebracht und hat der Besch auf seiner Fahrt zum Tatort kein ordnungsgemäß angebrachtes Hinweiszeichen "Ortstafel" passiert, kann nicht davon ausgegangen werden, der Besch hätte am Tatort bei Fehlen des Hinweiszeichens gemäß § 52 Z 10a StVO lediglich die gemäß § 20 Abs 2 StVO im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h einhalten dürfen, sodaß die in der Rechtsprechung des VwGH entwickelten Voraussetzungen für einen Entfall der Verpflichtung zur Anbringung von Zusatztafeln nach § 51 Abs 1 vierter Satz StVO nicht gegeben wären

(Hinweis E 5.10.1988, 88/18/0307).

Schlagworte

Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020108.X04

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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