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L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Parteistellung ist wesentlich, ob je nach Größe und Art des Bauvorhabens Auswirkungen auf das Nachbargrundstück zu erwarten sind, wobei die Entfernung, welche noch eine Stellung als Nachbar einräumt, von der Höhe und von den vom Projekt zu erwartenden Immissionen abhängt. Auch ein 30 m vom Bauprojekt entferntes Grundstück kann bei einer entsprechenden Höhe des Bauvorhabens oder entsprechenden Immissionen noch die Parteistellung des Grundeigentümers als Nachbar verschaffen (Hinweis E 15.9.1983, 83/06/0093)(hier:
Parteistellung und Beschwerderecht verneint, Abstand 40 m zur Grundgrenze, Giebelhöhe 5,40 m).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992060042.X01Im RIS seit
03.05.2001