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32 SteuerrechtNorm
B-VG Art7 Abs1 / GesetzRechtssatz
EStG 1972; §§67 Abs11 und 68 Abs5 unbedenklich unter dem Gesichtspunkt der durch diese Bestimmungen bewirkten Differenzierungen zwischen inländischen und ausländischen Dienstverhältnissen bzw. der Begünstigung für Grenzgänger; keine gleichheitswidrige Auslegung der Begriffe "Beschäftigung im Inland" und "Grenzgänger" bei Dienstleistungen in einem ausländischen Luftfahrtsunternehmen
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Aufhebung Wirkung, Einkommensteuer, Lohnsteuer, Verweisung, VfGH / AnlaßfallEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1984:B647.1980Dokumentnummer
JFR_10159391_80B00647_01