RS Vwgh 1992/4/30 92/06/0047

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Veröffentlicht am 30.04.1992
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO Stmk 1968 §61 Abs2 idF 1989/014;
BauRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/06/0059

Rechtssatz

Die Zuerkennung der Parteistellung sagt nichts darüber aus, inwiefern den Mitbeteiligten hinsichtlich der konkreten von ihnen zu bekämpfenden Baubewilligung subjektiv-öffentliche Nachbarrechte zustehen, auf Grund deren sie Einwendungen gegen die Baubewilligung erheben könnten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992060047.X04

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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