Index
L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/06/0059Rechtssatz
Die Zuerkennung der Parteistellung sagt nichts darüber aus, inwiefern den Mitbeteiligten hinsichtlich der konkreten von ihnen zu bekämpfenden Baubewilligung subjektiv-öffentliche Nachbarrechte zustehen, auf Grund deren sie Einwendungen gegen die Baubewilligung erheben könnten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992060047.X04Im RIS seit
11.07.2001