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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §11 Abs1 Z4;Rechtssatz
Dem Ausschuß der Zusammenlegungsgemeinschaft ist nach § 24 Abs 1 Z 4 Tir FlVfLG 1978 lediglich "Gelegenheit zur Stellungnahme" zu geben, er kann nicht zu einer solchen gezwungen werden. Die Zustimmung zu einer Maßnahme stellt durchaus eine bestimmte Stellungnahme zu dieser dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989070117.X06Im RIS seit
11.07.2001