RS Vwgh 1992/5/4 89/07/0108

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Veröffentlicht am 04.05.1992
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L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Niederösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §2;
FlVfGG §3;
FlVfGG §4;
FlVfLG NÖ 1975 §18;
FlVfLG NÖ 1975 §2;
FlVfLG NÖ 1975 §3;

Rechtssatz

Die Beh hat die Frage einer Einbeziehung (oder Ausscheidung) von Grundstücken nicht im Verfahren betreffend die Anerkennung von Grundstücken als solche mit besonderem Wert zu beantworten. Die Zurückweisung eines in das Zusammenlegungsverfahren nicht einbezogene Grundstücke betreffenden Antrages auf Anerkennung als solche mit besonderem Wert erfolgt somit zu Recht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989070108.X01

Im RIS seit

04.05.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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