Index
L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §2;Rechtssatz
Die Beh hat die Frage einer Einbeziehung (oder Ausscheidung) von Grundstücken nicht im Verfahren betreffend die Anerkennung von Grundstücken als solche mit besonderem Wert zu beantworten. Die Zurückweisung eines in das Zusammenlegungsverfahren nicht einbezogene Grundstücke betreffenden Antrages auf Anerkennung als solche mit besonderem Wert erfolgt somit zu Recht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989070108.X01Im RIS seit
04.05.1992