RS Vwgh 1992/5/4 89/07/0117

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.05.1992
beobachten
merken

Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
10/07 Verwaltungsgerichtshof
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §11;
FlVfLG Tir 1978 §24;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Bei der im Zusammenlegungsverfahren im konkreten Fall zur Erhaltung eines Weidezaunes getroffenen vorläufigen Zaunlastenreglung handelt es sich um eine begleitende Maßnahme der vorläufigen Übernahme nach § 24 Tir FlVfLG 1978, die ebenso wie letztere in diesem Verfahrensstadium nicht auf ihre Gesetzmäßigkeit zu überprüfen ist.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989070117.X08

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten