Index
L66107 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit TirolNorm
AVG §56;Rechtssatz
In den Servitutenneuregulierungsplan kann nicht, von Überlegungen her, wie allenfalls rechtens vorzugehen gewesen wäre, ein Inhalt hineingetragen werden, den er nicht hat. Insb ist ihm im konkreten Fall eine dahin gehende Aussage nicht zu entnehmen, die der berechtigten Liegenschaft zustehenden Rechte hätten aufrecht zu bleiben, obwohl diese Liegenschaft kein alpwirtschaftliches Gebäude mehr, sondern ein Gasthaus darstellt.
Schlagworte
Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der RechtskraftIndividuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989070092.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
08.07.2009