Index
L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §10 Abs2;Rechtssatz
Die Gesetzmäßigkeit der Abfindung ist aus Anlaß einer allfälligen Anfechtung des Zusammenlegungsplanes, nicht schon bei jener einer Anordnung der vorläufigen Übernahme von Grundabfindungen zu prüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989070117.X01Im RIS seit
11.07.2001