Index
L66105 Einforstung Wald- und Weideservituten FelddienstbarkeitNorm
ABGB §1304;Rechtssatz
Analogie kommt nur bei einer echten - "planwidrigen" - Lücke des Gesetzes in Betracht (Hinweis Walter - Mayer, 06te Aufl, 1988, Randziffer 136), die im Bereich des Verwaltungsrechtes im Zweifel nicht anzunehmen ist (Hinweis Antoniolli-Koja, Allgemeines Verwaltungsrecht, 02te Aufl, 1986, S 94 f). Dies gilt auch für die Lösung der Frage, ob ein allfälliges Verschulden eines Pächters als selbständigen Wirtschaftsführers am Verbrennen des Wirtschaftsgebäudes auf den zum Elementarholzbezug Berechtigten überwälzt werden kann.
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1989070100.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
12.11.2009