RS Vwgh 1992/5/4 89/07/0100

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Veröffentlicht am 04.05.1992
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Index

L66105 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit
Salzburg
001 Verwaltungsrecht allgemein
57/09 Sonstiges Versicherungsrecht
80/06 Bodenreform

Norm

EinforstungsrechteG Slbg 1986 §1 Abs1;
EinforstungsrechteG Slbg 1986 §45 Abs1;
VersVG §23;
VersVG §61;
VwRallg;
WWSGG §1;

Rechtssatz

Nutzungsrechte iSd Slbg EinforstungsrechteG (einschließlich eines Elementarholzbezugsrechtes) haben nicht Ähnlichkeit mit vertraglichen Versicherungsrechten abgesehen davon, daß sehr zu bezweifeln wäre, ob ein Pächter des Nutzungsberechtigten tatsächlich als der "wahre wirtschaftlich Versicherte" zu gelten und der Versicherungsnehmer für diesen zu haften hätte, zumal auch die sogenannte Repräsentantentheorie in Österreich derzeit in stRsp abgelehnt wird.

Schlagworte

Rechtsgrundsätze Allgemein Anwendbarkeit zivilrechtlicher Bestimmungen Verträge und Vereinbarungen im öffentlichen Recht VwRallg6/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989070100.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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