RS Vwgh 1992/5/4 89/07/0124

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Veröffentlicht am 04.05.1992
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Index

L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Tirol
22/03 Außerstreitverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AußStrG §170;
FlVfGG §17 Abs2;
FlVfLG Tir 1978 §38 Abs4;
FlVfLG Tir 1978 §38 Abs6;

Rechtssatz

Mit einem Erbübereinkommen, das ein Miterbe mit einem anderen trifft und das die Grundlage für die Vereinigung persönlicher Grasrechte (walzende Anteile) an einer Agrargemeinschaft in der Hand des erstgenannten Miterben darstellt, erfolgt eine gewillkürte Absonderung im Weg eines Rechtsgeschäfts unter Lebenden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989070124.X01

Im RIS seit

04.05.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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