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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §71 Abs1 lita;Rechtssatz
Das Versehen eines Kanzleiangestellten eines bevollmächtigten Rechtsanwaltes stellt dann ein Ereignis gem § 46 Abs 1 VwGG dar, wenn der Anwalt der ihm zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht jenem Bediensteten gegenüber nachgekommen ist, wobei hinzuzufügen ist, daß mechanische Vorgänge, wie etwa das Kuvertieren oder die Postaufgabe, in einen Bereich fällt, der grundsätzlich der alleinigen Erledigung der Kanzlei überlassen werden kann (Hinweis Pichler, Zur Wiedereinsetzungspraxis des VwGH, AnwBl 1990, 180).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180140.X01Im RIS seit
11.05.1992Zuletzt aktualisiert am
28.08.2009