RS Vwgh 1992/5/11 91/19/0252

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Veröffentlicht am 11.05.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1972 §31 Abs2 litp;
BArbSchV §43 Abs4;
VStG §44a lita;

Rechtssatz

Zum objektiven Tatbestand eines nach § 31 Abs 2 lit p ASchG strafbaren Verstoßes gegen § 43 Abs 4 BArbSchV gehört es, daß die Gerüste, die als Schutzgerüste für Dacharbeiten ausgebildet werden müssen, "geeignete" Gerüste sind. Das Tatbestandsmerkmal der "Geeignetheit" muß daher auch in der gem § 44a lita VStG im Spruch des Straferkenntnisses vorzunehmenden Tatumschreibung aufscheinen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991190252.X01

Im RIS seit

01.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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