Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ASchG 1972 §31 Abs2 litp;Rechtssatz
Zum objektiven Tatbestand eines nach § 31 Abs 2 lit p ASchG strafbaren Verstoßes gegen § 43 Abs 4 BArbSchV gehört es, daß die Gerüste, die als Schutzgerüste für Dacharbeiten ausgebildet werden müssen, "geeignete" Gerüste sind. Das Tatbestandsmerkmal der "Geeignetheit" muß daher auch in der gem § 44a lita VStG im Spruch des Straferkenntnisses vorzunehmenden Tatumschreibung aufscheinen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991190252.X01Im RIS seit
01.06.2001