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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §10 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/01/30 91/17/0101 3Stammrechtssatz
Wird im Falle einer fristgebundenen Verfahrenshandlung erst nach Ablauf der Frist zwischen dem die Verfahrenshandlung Vornehmenden und der Person, für die diese Verfahrenshandlung vorgenommen werden soll, ein Vollmachtsverhältnis begründet (und nicht bloß ein schon früher - nämlich zum Zeitpunkt des Verwaltungshandelns - bestehendes Vollmachtsverhältnis nur nachträglich bekundet), so vermag dies, auch wenn damit die nachträgliche Genehmigung der gesetzten Verfahrenshandlung bezweckt werden sollte, die Rechtswirksamkeit der Verfahrenshandlung nicht zu begründen
(Hinweis B 26.1.1982, 577/80, VwSlg 10641 A/1982;
E 20.1.1985, 85/08/0014; E 26.5.1986, 86/08/0016).
Schlagworte
Rechtsgrundsätze Fristen VwRallg6/5nachträgliche VollmachtserteilungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991190123.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
03.11.2010