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L92053 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe NiederösterreichNorm
SHG NÖ 1974;Rechtssatz
Die Herstellung des der Rechtsansicht des VwGH entsprechenden Zustandes geschieht, wenn zu seiner Verwirklichung ein Bescheid notwendig ist, durch Erlassung eines neuen Bescheides, der der vom VwGH ausgesprochenen Rechtsansicht entspricht, ansonsten durch Herstellung des der Rechtsanschauung des VwGH entsprechenden Zustandes durch andere, der Behörde zu Gebote stehende Mittel (Hinweis E 13.3.1951, VwSlg 65/50, 1986 A/1951).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991080108.X01Im RIS seit
13.07.2001Zuletzt aktualisiert am
20.08.2014