RS Vwgh 1992/5/12 92/08/0051

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Veröffentlicht am 12.05.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10 Abs1;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/08/0209 E 23. Februar 1984 VwSlg 11337 A/1984 RS 1

Stammrechtssatz

Unter "Vereitelung" iSd § 10 Abs 1 AlVG ist ein auf das zugewiesene Beschäftigungsverhältnis bezogenes Verhalten des Vermittelten zu verstehen, das - bei Zumutbarkeit der Beschäftigung - das Nichtzustandekommen des konkret angebotenen Beschäftigungsverhältnisses herbeiführt, das Nichtzustandekommen muss in einem darauf gerichteten oder dieses zumindest in Kauf nehmendem Tun des Vermittelten seinen Grund haben.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992080051.X01

Im RIS seit

18.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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