Index
L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §71;Rechtssatz
Ist Gegenstand eines Bauansuchens ein 5,62 m langes und 4,45 m breites sowie 3,50 m hohes Gebäude, welches ein auf einer vorübergehend kleingärtnerisch genutzten Grundfläche zulässiges Gebäude sohin wesentlich überschreitet, sodaß auch dann, wenn von der tatsächlichen Nutzung der Grundfläche ausgegangen und diese mit einer zulässig erklärten Nutzung verglichen wird, das Maß der dann nach dem Wr KlGG zulässigen Nutzung wesentlich überschritten wäre, so ist ein solcher Vergleich im Hinblick auf die tatsächliche kleingärtnerische Nutzung keineswegs gesetzwidrig und vermag die Versagung der Baubewilligung mitzubegründen
(Hinweis E 24.3.1992, 91/05/0222).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991050221.X01Im RIS seit
03.05.2001