RS Vwgh 1992/5/12 91/08/0139

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Veröffentlicht am 12.05.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52 Abs1;
AVG §52;
AVG §58 Abs2;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Bei Heranziehung eines nichtamtlichen Sachverständigen hat die Behörde aufzuzeigen, daß Amtssachverständige nicht zur Verfügung standen oder die Besonderheit des Falles die Heranziehung eines nichtamtlichen Sachverständigen gebot (Hinweis E 3.3.1987, 85/07/0343).

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991080139.X03

Im RIS seit

13.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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