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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §52 Abs1;Rechtssatz
Bei Heranziehung eines nichtamtlichen Sachverständigen hat die Behörde aufzuzeigen, daß Amtssachverständige nicht zur Verfügung standen oder die Besonderheit des Falles die Heranziehung eines nichtamtlichen Sachverständigen gebot (Hinweis E 3.3.1987, 85/07/0343).
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991080139.X03Im RIS seit
13.07.2001Zuletzt aktualisiert am
24.02.2010