Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO NÖ 1976 §113 Abs2;Rechtssatz
Ein baupolizeilicher Beseitigungsauftrag setzt nicht voraus, daß eine konkrete Gefahr gegeben ist. Ob unter bestimmten Voraussetzungen die Erteilung einer nachträglichen Baubewilligung in Betracht kommt, ist im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens nicht zu prüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992050073.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
25.11.2013