RS Vwgh 1992/5/12 92/05/0073

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Veröffentlicht am 12.05.1992
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

BauO NÖ 1976 §113 Abs2;
BauRallg;
VVG §10 Abs2;
VVG §4 Abs1;

Rechtssatz

Der Kostenvorauszahlungsauftrag vermag als solcher nicht den notdürftigen Unterhalt zu gefährden, zumal erst bei der zwangsweisen Eintreibung von Geldleistungen nach § 2 Abs 2 VVG zu berücksichtigen ist, daß der notdürftige Unterhalt des Verpflichteten nicht gefährdet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992050073.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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