RS Vwgh 1992/5/12 92/08/0072

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Veröffentlicht am 12.05.1992
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Index

21/03 GesmbH-Recht
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §67 Abs10 idF 1989/642;
GmbHG §18;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/08/0073

Rechtssatz

Daß der Geschäftsführer in bezug auf die ihn treffenden Verpflichtungen zur rechtzeitigen Abfuhr der Sozialversicherungsbeiträge in einem Rechtsirrtum befangen war, kann ihn im Hinblick darauf, daß er mit der Übernahme der Geschäftsführung auch verhalten ist, sich mit den ihm zustehenden Rechten und Pflichten entsprechend vertraut zu machen, unabhängig von seiner beruflichen Ausbildung und seinen bisherigen beruflichen Tätigkeiten, nicht entschuldigen. An der Kraft Gesetzes eintretenden Haftung vermag auch die behauptete Mitwirkung der mitbeteiligten Partei an der Irreführung des Geschäftsführers durch den Mehrheitsgesellschafter nichts zu ändern (Hinweis: E 17.12.1991, 90/08/0052).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992080072.X04

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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