RS Vwgh 1992/5/13 90/13/0057

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Veröffentlicht am 13.05.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §297;
EStG 1972 §23 Z2;

Rechtssatz

Jeder Gesellschafter ist Mitunternehmer des ganzen Unternehmens. Daraus folgt, daß die Nutzung eines Teiles des Gebäudes, das als Superädifikat der Gesellschaft zugerechnet ist, als Wohnung eines Mitunternehmers in dem dieser Nutzung entsprechenden (vollen) Umfang aus dem betrieblichen Bereich des (ganzen) Unternehmens auszuscheiden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130057.X02

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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