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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §22 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die Ausarbeitung von Planungskonzepten, Gestaltung von Projekt-Finanzierungsmodellen und Wirtschaftlichkeitsstudien für ausländische Großprojekte sind als Tätigkeit eines Zivilingenieurs einzustufen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130293.X04Im RIS seit
13.05.1992Zuletzt aktualisiert am
26.08.2009