RS Vwgh 1992/5/13 90/13/0293

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.05.1992
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
95/06 Ziviltechniker

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
EStG 1972 §23 Z1;
ZivTG §5;

Rechtssatz

Die Ausarbeitung von Planungskonzepten, Gestaltung von Projekt-Finanzierungsmodellen und Wirtschaftlichkeitsstudien für ausländische Großprojekte sind als Tätigkeit eines Zivilingenieurs einzustufen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130293.X04

Im RIS seit

13.05.1992

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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