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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §23 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/13/0108 E 13. September 1989 RS 1Stammrechtssatz
Für die Abgrenzung, ob eine Tätigkeit eine gewerbliche oder eine freiberufliche im abgabenrechtlichen Sinn ist, ist nicht entscheidend, ob die zu beurteilende Tätigkeit eine solche im Sinn der GewO oder anderer berufsrechtlicher Vorschr ist oder nicht; denn sogar Tätigkeiten, durch die ein Abgabepflichtiger gegen berufsrechtliche Vorschr verstößt, lösen die nach der Lage des Falles in Betracht kommenden abgabenrechtlichen Tatbestände aus, wobei damit noch nicht gesagt ist, daß es in
derartigen Fällen, vom Gesichtspunkt der Gewinnbesteuerung und Ertragsbesteuerung betrachtet, sich stets um eine gewerbliche Tätigkeit handeln muß. Ausschlaggebend ist vielmehr auf dem Boden der im Abgabenrecht anzuwendenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise der Inhalt einer Tätigkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130293.X01Im RIS seit
13.05.1992Zuletzt aktualisiert am
26.08.2009