RS Vwgh 1992/5/13 91/13/0048

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Veröffentlicht am 13.05.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
36 Wirtschaftstreuhänder

Norm

EStG 1972 §22 Abs1 Z1;
VwRallg;
WTBO §32;
WTBO §33;

Rechtssatz

Weder die mit EDV-Revision umschriebene Tätigkeit noch die Unternehmensbewertung noch die Erstattung von Rechtsgutachten begründet eine ausreichende Ähnlichkeit zur Tätigkeit eines Wirtschafstreuhänders. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß Wirtschaftstreuhänder die von ihnen nach der WTBO auszuübenden Tätigkeiten in verschiedenem Umfang und allenfalls durch Spezialisierung nur in Teilbereichen ausüben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130048.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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