Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §93 Abs3 lita;Rechtssatz
Ist der Abgabepflichtige als Gesellschafter-Geschäftsführer an einer GmbH zu 100 Prozent beteiligt und hat er im Rahmen seiner Einkommensteuererklärungen eine Trennung in Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Einnahmen aus Einzelunternehmertätigkeit und aus Autorenhonoraren) und in Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit (Einnahmen aus der GmbH) durchgeführt, so muß die AbgBeh begründen, warum die über die GmbH bezogenen Honorare des Abgabepflichtige unabhängig von der Frage, ob dessen Tätigkeit eine den Wirtschaftstreuhändern ähnliche Tätigkeit iSd § 22 Abs 1 Z 1 EStG 1972 darstellt, nicht als gemäß § 22 Abs 1 Z 2 EStG 1972 ebenfalls unter die Einkünfte aus selbständiger Arbeit zu subsumierende Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit beurteilt wurden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991130048.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
20.01.2011