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Verfahren vor dem VwGHNorm
VwGG §28 Abs1Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1087/67 B 21. September 1967 VwSlg 3653 F/1967 RS 2Stammrechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof ist - soweit es sich um den formellen Inhalt einer Beschwerde handelt - an die Angaben der Beschwerdeführer gebunden und selbst dann nicht berechtigt, von diesen abzuweichen, wenn sich die Beschwerdeführer im Ausdruck vergreifen oder etwas anderes wollen.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991160025.X03Im RIS seit
15.01.2021Zuletzt aktualisiert am
15.01.2021